Förderungen 2021-05-26T10:33:31+02:00

Förderungen

In der Gemeinderatssitzung vom 29.12.2010 wurde die Förderung von thermischen Solaranlagen sowie von Photovoltaikanlagen beschlossen.

Zusätzlich zur Förderung durch die Marktgemeinde Stallhofen kann die Möglichkeit einer Förderung durch eine andere Stelle bestehen. Hierzu ersuchen wir Sie, selbst Informationen einzuholen, da die Fördervoraussetzungen und -möglichkeiten laufend angepasst werden.

Thermische Solaranlagen für Wohnzwecke

Förderhöhe der Marktgemeinde Stallhofen:

  • € 250,- Sockelbetrag bei Neuerrichtung einer thermischen Solaranlage
  • € 50,- je Quadratmeter Apertur-/Absorberfläche
  • Der maximale Förderbetrag beträgt insgesamt € 500,-

Photovoltaikanlagen

Förderhöhe der Marktgemeinde Stallhofen:

  • € 250,- Sockelbetrag
  • € 100,- bei einer zurechenbaren Leistung von 3 kWh bis 4 kWh
  • € 200,- bei einer zurechenbaren Leistung von 4 kWh bis 5 kWh
  • € 250,- ab einer zurechenbaren Leistung von 5 kWh
  • Der maximale Förderbetrag beträgt insgesamt € 500,-

Generelle Voraussetzungen:

  • Gefördert werden Anlagen, deren Endabrechnung nicht länger als 12 Monate zurückliegt.
  • Von der Marktgemeinde Stallhofen werden nur Anlagen gefördert, die im eigenen Gemeindegebiet errichtet worden sind.
  • Gefördert werden nur Anlagen, bei denen ausschließlich neue Teile verwendet worden sind.

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