Nachmittagsbetreuung 2023-09-19T07:40:45+02:00

Nachmittags­betreuung

WIKI – Freizeitbetreuung im Rahmen der Ganztägigen Schulform in getrennter Abfolge an der Volksschule Stallhofen

Willkommen bei WIKI!  
Wir freuen uns, Ihr Kind in unserer Freizeitbetreuung betreuen zu dürfen.


ÖFFNUNGS- UND BETREUUNGSZEITEN

Die  WIKI  GTS  in  der  VS  Stallhofen  ist  eine  pädagogische  Einrichtung,  die  zur  Erziehung  und Betreuung von schulpflichtigen Kindern bestimmt ist.
Die  Teilnahme  an  der  Betreuung  ist  nach  Anmeldung  bzw.  Kenntnisnahme  der Betreuungsvereinbarungen  verbindlich.  Die  Anmeldung  erfolgt  für  jeweils  ein  Schuljahr.
Voraussetzung ist eine Mindestbetreuungszeit von einem Tag.

Das Schuljahr 2023/24 beginnt am Montag, 11. September 2023.

Die Betreuungszeit ist, in Abstimmung mit dem Unterrichtsschluss der Klassen bzw. dem Stundenplan grundsätzlich von Montag bis Freitag  von 11.30 – 17.00 Uhr.
An sogenannten „Fenstertagen“, am Dienstag nach Ostern und am Dienstag nach Pfingsten sowie an  schulautonomen  Tagen  (5  Tage/Schuljahr)  wird  bei  Bedarf  eine  Ganztagsbetreuung angeboten.  Ansonsten  ist  die  Einrichtung  in  den  Schulferien  (Weihnachts-,  Oster-  und
Semesterferien) geschlossen. In der GTS besteht eine Anwesenheitspflicht bis 16 Uhr.
Bei Bedarf wird eine Sommerbetreuung angeboten.

BEITRÄGE UND ABBUCHUNGEN

Der Eltern- und Materialbeitrag ist für das Schuljahr 10 x zu entrichten (für die Monate September bis Juni des Folgejahres).

Elternbeiträge:                               Materialbeitrag:            Mittagessen:
1 Tag/Woche:       67,10 €                            2,20 €                          Kosten pro Portion: 4,90 €
2 Tage/Woche:    78,92 €                            2,20 €                          (Änderungen vorbehalten)
3 Tage/Woche:    90,70 €                            2,20 €                          Das Essensgeld wird monatlich
4 Tage/Woche:  106,00 €                            2,20 €                          im Nachhinein mit den
5 Tage/Woche:    117,81 €                            2,20 €                          anderen Beiträgen abgebucht.

Die Beiträge werden mittels Abbuchungsauftrag bis zum 8. des laufenden Monats im Vorhinein von Ihrem Konto eingezogen. Durch den Wechsel des Betreuungsjahres Mitte September und den damit anfallenden Verwaltungsaufwand kann es jedoch bei den Einzügen im September und Oktober zu Verzögerungen kommen.

Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, bitten wir Sie, bei Unklarheiten der Beitragsberechnung oder der Abbuchungen zuerst die WIKI-Zentrale zu kontaktieren. Bankspesen, die durch ungerechtfertigten Kundeneinspruch bzw. Rückbuchungen durch die Bank verursacht werden, müssen Sie selbst bezahlen.

KÜNDIGUNG UND KÜNDIGUNGSFRIST

Das Unterzeichnen der Betreuungsvereinbarung ist verbindlich. Die Anmeldung ist bindend für ein ganzes Schuljahr. Ein vorzeitiger Austritt unter dem Schuljahr ist nur mit Ende des 1. Semesters möglich,  dafür  ist  eine  schriftliche  Abmeldung  bis  15.  Jänner  bei  der/dem  Leiter/in  abzugeben,
ansonsten sind die Kosten bis zum Schulschluss weiter zu tragen. Ihr Kind kann die Einrichtung bis Semesterende besuchen. Das Abmeldeformular liegt in der Einrichtung auf.

ÄNDERUNGEN VON PERSÖNLICHEN DATEN

Änderungen des Hauptwohnsitzes, der Telefonnummer oder der Kontonummer müssen sofort der der  Leitung  der  Freizeitbetreuung  mitgeteilt  werden  und  müssen  schriftlich  festgehalten  werden. Mit  dem  „Abmeldungs-  und  Änderungsformular“,  das  in  der  Betreuung  aufliegt,  können  Sie jederzeit ihre persönlichen Daten und jeweils ab Monatsbeginn (Abgabefrist bis 20. des laufenden Monats) die Anzahl der Betreuungstage ändern und Ihr Kind per Ende des 1. Semesters abmelden.

VEREINBARUNGSÄNDERUNGEN

Änderungen  der  Betreuungstage  müssen  mit  der  Leitung  bzw.  der  Schuldirektion  vereinbart  und schriftlich festgehalten werden.

ERKRANKUNG/FERNBLEIBEN

Erkrankt Ihr Kind oder kann aus anderen Gründen die Einrichtung nicht besuchen, teilen Sie dies bitte  umgehend  der  Leitung  mit.  Wenn  Ihr  Kind  krank  ist,  darf  es  die  Einrichtung  erst  wieder besuchen, wenn es vollständig gesund ist.

Bei  ansteckenden  Krankheiten  (z.B.  auch  Lausbefall,  Grippe,  Scharlach)  muss  ein  ärztliches  oder amtsärztliches Attest aufgrund von sanitätsbehördlichen Vorschriften vorgelegt werden, bevor das Kind die Einrichtung wieder besuchen darf. Wir bitten Sie, aus Rücksicht auf die Gesundheit Ihres Kindes, der Kinder der Gruppe und auch unseres Betreuungspersonals auf diese Regeln zu achten.

Wenn  Ihr  Kind  wegen  Krankheit  oder  anderen  Gründen  fernbleibt,  können  die  Beiträge  für  diese Zeit nicht zurückerstattet werden.

MEDIKAMENTE

Dem  Betreuungspersonal  unserer  Einrichtungen  ist  es  nicht  erlaubt,  Ihrem  Kind  jegliche Medikamente zu geben. Eine Ausnahme stellen im Notfall lebenserhaltende Medikamente wie zum Beispiel  Asthmasprays  und  Allergiemedikamente  dar.  Dafür  muss  eine  ärztliche  Bestätigung  und Unterweisung schriftlich aufliegen.

UNFALLVERSICHERUNG

Schulkinder sind automatisch gesetzlich unfallversichert.

BRINGEN UND HOLEN IHRES KINDES

Bei der Abholung sollte dafür gesorgt werden, dass das Kind von einer geeigneten Person abgeholt wird. Wenn ein Kind von einer Vertretungsperson abgeholt wird, müssen diese Personen von den Eltern  bei  der  Anmeldung  in  den  Anmeldeunterlagen  bekanntgegeben  werden.  Wenn  es  neue berechtigte Personen gibt, die das Kind abholen, muss das dem Betreuungspersonal so schnell wie möglich schriftlich mitgeteilt werden.

Bitte halten Sie die Öffnungszeiten und Abholzeiten ein, die auf den Anmeldeunterlagen angegeben wurden. Ein Abholen nach der Öffnungszeit ist nicht möglich.

AUFSICHTSPFLICHT

Die  Aufsichtspflicht  des  Betreuungspersonals  beginnt  mit  dem  Eintreffen  des  Kindes  in  den Räumlichkeiten der Freizeitbetreuung und endet mit dem Entlassen des Kindes. Die  Aufsichtspflicht  trifft  das  Betreuungspersonal  auch  außerhalb  der  für  die  Freizeitbetreuung gewidmeten Räumen, sofern das Kind unter der Obhut unseres Personals steht (z.B. Ausflug).

Sollte  ein  Tag  schulfrei  sein  (schulaut.  Tage/Dienstag  nach  Ostern  und  Pfingsten),  so  haben  die Erziehungsberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass ihr Kind bis spätestens um 8.00 Uhr in unserer Einrichtung ordnungsgemäß erscheint oder anderenfalls die Betreuungspersonen vom Fernbleiben des Kindes benachrichtigt werden.

ANSPRECHPERSON WIKI

Ihre  Ansprechperson  in  der  WIKI  Zentrale:  Frau  Mag.  Heidemarie  Rumpler,  rumpler@wiki.at, 0316/426565-136.

Wir  hoffen,  Ihr  Kind  fühlt  sich  in  unserer  Einrichtung  wohl  und  wir  freuen  uns  auf  eine  gute Zusammenarbeit! Sollten Sie Probleme, Wünsche oder Anregungen haben, wenden Sie sich bitte an die Leitung vor Ort oder kontaktieren Sie die WIKI-Zentrale.

Ihr WIKI-Team

Adresse:
Stallhofen 3
8152 Stallhofen

Tel: +43 664 54 95 152


Leiterin:
Annerose Pernter


Öffnungszeiten:
11:30 bis 17:00 Uhr

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