Flächenwidmungsplan 2022-06-28T11:53:39+02:00

Flächenwid­mungsplan

FLÄCHENWIDMUNG – FLÄCHENWIDMUNGSPLAN

Um den Aufgaben der Raumordnung und deren Grundsätzen zu entsprechen, erstellt jede Gemeinde für ihr Gemeindegebiet einen Flächenwidmungsplan. Der Flächenwidmungsplan besteht aus dem Wortlaut und einer zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung. Er gliedert das gesamte Gemeindegebiet räumlich ein und weist folgende Nutzungsarten auf:

  • Bauland (allgemeines Wohngebiet, reines Wohngebiet, Kerngebiet, Dorfgebiet, usw.)

  • Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Parkplätze, usw.)

  • Freiland (= Alle nicht als Bauland oder Verkehrsfläche festgelegten Grundflächen. Sondernutzungen, wie z. B. Flächen für Erwerbsgärtnereien, Kur, Energieerzeugungs- und Versorgungsanlagen usw., sind möglich sowie Auffüllungsgebiete)

In bestimmten Zeitabständen (10 Jahre) wird der Flächenwidmungsplan zur Revision aufgelegt. Der Zeitpunkt dieser Überprüfung wird durch Anschlag an der Amtstafel bzw. im Gemeinderundschreiben kundgemacht. Alle Grundeigentümer können aufgrund der Revision schriftlich Planungswünsche beim Marktgemeindeamt einbringen (Ansuchen um Ausweisung in Bauland, Freiland, usw.).

AUSZÜGE AUS DER DIGITALEN KATASTERMAPPE UND DEM FLÄCHENWIDMUNGSPLAN

Im Marktgemeindeamt Stallhofen erhalten Sie auch Ausdrucke bzw. Ablichtungen aus der digitalen Katastermappe und dem rechtskräftigen Flächenwidmungsplan aus dem Gemeindegebiet Stallhofen.

Ebenso erhältlich ist ein Auszug aus der Katastermappe mit der „30m – Linie“, welcher z. B. bei allen anzeige- und bewilligungspflichtigen Bauvorhaben mit einzureichen ist.

GRUNDBUCHAUSZUG

Ein Grundbuchsauszug bzw. das Anrainerverzeichnis ist auch im Gemeindeamt Stallhofen erhältlich.

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