Möglichkeiten schriftlicher Anbringungen (E-Government) 2021-11-08T07:32:38+01:00

E-Government

Die Umsetzung von E-Government ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Organisationen und Interessensgemeinschaften, Behördenwege effizient und rasch in elektronischer Form zu erledigen.

§ 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (BGBl. Nr. 51/1991 i.d.g.F.) sowie §§ 85 ff Bundesabgabenordnung (BGBl Nr. 194/1961 i.d.g.F.) sehen vor, dass die Behörde die allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen oder organisatorischen Beschränkungen für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten im Internet bekanntzugeben hat.

Organisatorische Beschränkungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen

Elektronische Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden übermittelt werden, werden erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden entgegengenommen und bearbeitet. Sie gelten daher auch erst zu diesem Zeitpunkt als eingebracht und eingelangt.

Die Amtsstunden der Marktgemeinde Stallhofen sind

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und am Montag und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Technische Voraussetzungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen

Anbringen an die Marktgemeinde Stallhofen können rechtswirksam per Post (Marktgemeinde Stallhofen, Stallhofen 113, 8152 Stallhofen), Telefax (03142/22038-9) oder per E-Mail an (gde@stallhofen.gv.at) eingebracht werden.

Für die Übermittlung von Anträgen und Beilagen auf Datenträger sind CD, DVD sowie USB Stick 2.0 oder höher zulässig.

Wird ein Anbringen bei einer anderen, z. B. persönlichen E-Mail-Adresse eingebracht, sind fristgerechtes Einlangen und fristgerechte Bearbeitung nicht gewährleistet.

Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen wird die Verwendung folgender Formate bestimmt:

Dateiformat Erstellbar und lesbar mit nachstehender Software
(Abkürzung MS = Microsoft)
.doc MS-Word
.docx MS-Word ab 2007
.pdf Adobe Acrobat, MS-Office
.rtf MS-Word
.txt Texteditor, MS-Outlook, MS-Wordpad
.gif MS-Office Picture Manager, MS-Paint, Windows Bild- und Faxanzeige
.jpg MS-Office Picture Manager, MS-Paint, Windows Bild- und Faxanzeige
.tif(f) MS-Office Picture Manager, MS-Paint, Windows Bild- und Faxanzeige
.xls MS-Excel
.xlsx MS-Excel ab 2007
.ppt MS-PowerPoint
.pptx MS-PowerPoint ab 2007


Als Komprimierungsformat kann ZIP verwendet werden.

Weitere Dateiformate können nur nach vorhergehender Rücksprache mit der zuständigen Dienststelle eingesetzt werden.

Eine E-Mail darf die Dateigröße von 10 MB nicht überschreiten und nicht

  • derart verschlüsselt sein, dass diese für den Empfänger nicht mit vertretbaren Mitteln entschlüsselbar sind,
  • Computerviren oder andere Funktionen enthalten, die Schäden an Daten oder Programmen herbeiführen oder deren Sicherheit oder Funktionsfähigkeit beeinträchtigten können,
  • ausführbare Dateien, Makros oder aktive Inhalte (z. B. VBScript, ActiveX, Java bzw. JavaScript) enthalten,
  • für relevante Inhalte Hyperlinks zu Internetadressen oder zu Dateien im Internet (z. B. Registered Mail oder Cloud-Diensten) enthalten oder
  • einen Passwortschutz enthalten.

Elektronische Signaturen können auf Dokumenten (z. B. Formularen, Beilagendokumenten) nach den Standards der Bürgerkarte angebracht werden. Diese werden als relevant entgegengenommen, wenn sie zum Zeitpunkt des Anbringens unter https://pruefung.signatur.rtr.at/ erfolgreich geprüft werden können.

Bitte beachten Sie, dass der Absender, die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken
(z. B. Übertragungsfehler, Verlust des Schriftstückes) trägt.

Aktuelles aus Stallhofen

Alle News ansehen

Amtszeiten

Montag:
07.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 17.00 Uhr

Dienstag, Mittwoch u. Freitag:
07.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag:
13.00 bis 17.00 Uhr

Tel.: +43 3142 22038
Fax: +43 3142/22038 - 9