Amtssignatur 2024-07-23T13:28:02+02:00

Amtssignatur

Allgemeine Information

Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift (Signatur) einer Behörde, die durch diese auf Bescheide und andere Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht wird. Dadurch ist für den*die Empfänger*in erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt.

Die Amtssignatur wird visuell durch die Bildmarke der Behörde (vergleichbar einem „Rundstempel“) sowie einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistet, dass das Dokument von der betreffenden Behörde stammt. Prüfmechanismen für die Signatur und eine Verifikationsmöglichkeit für den Ausdruck müssen von der Behörde zur Verfügung gestellt werden.

Merkmale der Amtssignatur

Die Amtssignatur setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:

  • Bildmarke
  • Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde
  • Information zur Prüfung des elektronischen Dokuments und des Ausdruckes des Dokuments

Prüfung der Amtssignatur

Die Amtssignatur auf digitalen Dokumenten kann unter www.signaturpruefung.gv.at überprüft werden.

Verifikation des Ausdruckes eines amtssignierten Dokuments

Das ausgedruckte Dokument kann am Gemeindeamt verifiziert werden.

Dabei trifft die Gemeinde nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um ihre Erledigung handelt.

Die Vorlage des Ausdruckes kann auf folgende Arten erfolgen:

Bildmarke

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Amtszeiten

Montag:
07.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 17.00 Uhr

Dienstag, Mittwoch u. Freitag:
07.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag:
13.00 bis 17.00 Uhr

Tel.: +43 3142 22038
Fax: +43 3142/22038 - 9