Standesamt
EHESCHLIESSUNG
In Österreich kommt eine gültige Eheschließung nur dann zustande, wenn sie von einem Standesbeamten oder einer Standesbeamtin vorgenommen wird.
ZUSTÄNDIGKEITEN
Die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit, als auch die Trauung selbst, kann in jedem Standesamt in Österreich durchgeführt werden.
Nähere Informationen finden Sie auch unter www.help.gv.at