Kanalgebühren
Die gültige Kanalabgabenordnung der Marktgemeinde Stallhofen ist mit 01.01.2007 in Kraft getreten. Die darin geregelte Kanalbenützungsgebühr wird wie folgt berechnet:
- pro gemeldeter Person und Monat € 9,13 (€ 8,30 zuzüglich 10 % MWSt)
- bei Ferienhäusern, Wochenendhäusern, Zweitwohnungen udgl., in denen keine Person gemeldet ist, wird 1 Person verrechnet.
- bei Gewerbebetrieben und öffentlichen Einrichtungen erfolgt die Berechnung aufgrund einer EGW(=Einwohnergleichwert)-Ermittlung. 1 EGW oder ständiger Bewohner entspricht einer im Haushalt lebenden und gemeldeten Person (€ 9,13 inkl. MWSt pro Monat). Details zur Ermittlung des EGW entnehmen Sie der Kanalabgabenordnung.
Unabgesehen von den Kanalgebühren hat jeder Liegenschafts- bzw. Bauwerkseigentümer aufgrund der Ermächtigung des Finanzverfassungsgesetzes von 1948 und dem Kanalabgabengesetz von 1955 einen einmaligen Kanalisationsbeitrag zu leisten.
Wie der Kanalisationsbeitrag berechnet wird, können Sie der Kanalabgabenordnung entnehmen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Politik & Verwaltungsseite.