Der Meldevorgang

Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt oder eine Unterkunft aufgibt, ist verpflichtet, sich bei der Meldebehörde an- bzw. abzumelden. Änderungen des Hauptwohnsitzes bewirken ebenfalls eine Meldeverpflichtung (Ummeldung).

Hinweis: Bei der An-/Ab-/Ummeldung sind verschiedene Fristen zu beachten.

Achtung:

Auch die Unterkunftnahme in einem Beherbergungsbetrieb ist jedenfalls zu melden und erfolgt durch Ausfüllen des Gästeblattes im Beherbergungsbetrieb.



Ausnahmen von der Meldepflicht

Personen, die anderswo in Österreich gemeldet sind, sind von der Meldepflicht ausgenommen, wenn sie

Hinweis: Unabhängig davon, ob schon eine Meldung in Österreich besteht oder nicht, sind beispielsweise Menschen von der Meldepflicht ausgenommen, denen in einer Wohnung nicht länger als drei Tage Unterkunft gewährt wird.



Meldevorgang

Der Meldevorgang bezeichnet jenen Ablauf, der notwendig wird, sobald jemand nach Österreich zieht oder innerhalb Österreichs übersiedelt. Wer eine neue Unterkunft als Hauptwohnsitz anmeldet, kann gleichzeitig eine Ab- und Ummeldung vornehmen. Die zuständige Behörde ist das Gemeindeamt.

Hinweis: Die An-/Ab-/Ummeldung ist verpflichtend!



Frist:


 

Eine An-/Ab-/Ummeldung kann folgendermaßen durchgeführt werden:

Hinweis: Anmeldungen per Fax oder E-Mail sind derzeit gesetzlich nicht möglich.



mitzubringende Dokumente:



Meldezettel

Der Meldezettel ist das Antragsformular, das den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) bei einer An-, Ab- und Ummeldung dient.

Hinweis: Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich.


Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen:

Meldeformular