Willkommen auf der Homepage der Marktgemeinde Stallhofen
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Förderungen von der Marktgemeinde Stallhofen


Solarenergie

In der Gemeinderatssitzung vom 13.04.2005 wurde die Förderung von Solaranlagen von der Marktgemeinde Stallhofen beschlossen. Die Förderrichtlinien sowie die Höhe der Förderung vom Land Steiermark wurden hierbei übernommen.

Eine Förderung kann beantragen:

  • Eigentümer von Wohngebäuden.
  • Wohnbauträger, Wohnungseigentümergemeinschaften.
  • Landwirtschaftliche Betriebe.

Zuschüsse werden gewährt, wenn:

  • Die Anlage fertig gestellt und betriebsbereit ist
  • Es sich bei dem Objekt um ein Gebäude handelt, das entsprechend der Steiermärkischen Bauordnung errichtet wurde oder rechtmäßig besteht
  • Ein ergänzender Zuschuss durch die jeweilige Gemeinde gewährt wird

 

Art und Ausmaß der Förderungen:

 

Termische Solarenrgie

  • Pro neu installierte Solaranlage kann ein Zuschuss in Form eines Sockelbetrages von € 300,- und € 50,- pro m² Kollektorfläche gewährt werden, wobei die Kollektorfläche im Geschossbau mindestens 2 m² je Wohneinheit, in allen anderen Fällen mindestens 5 m² betragen muss. Im Falle einer Heizungseinbindung erhöht sich, bei einer Anlage mit mindestens 15 m² Kollektorfläche, der Sockelbetrag auf € 500,--
  • Im Falle einer Erweiterung einer bestehenden Anlage werden neue Sonnenkollektoren mit € 50,- pro m² gefördert, wobei sich die Kollektorfläche im Geschossbau um mindestens 2 m² je Wohneinheit, in allen anderen Fällen die Kollektorfläche der Anlage um mindestens 5 m² erhöhen muss.

 

Fotovoltaikanlagen

  • Bei Neuerrichtung von Fotovoltaikanlagen kann ein Zuschuss in Form eines Sockelbetrages von € 500,-- und
  • € 50,- pro m² Kollektorfläche bei einer Mindestkollektorfläche von 2 m² gewährt werden
  • Die Beihilfenobergrenze beträgt für thermische und Fotovoltaik-Anlagen jeweils € 2.000,- bzw. im Geschosswohnbau jeweils € 500,- pro Wohneinheit
  • Bemessungsgrundlage für die Förderung von Solaranlagen ist die nachgewiesene Nettokollektorfläche (Absorberfläche) in m²

 

Anerkennungsstichtag:

  • Gefördert werden Anlagen, deren Investitionskosten bzw. die Endabrechnung nicht älter als 12 Monate sind


Nähere Informationen bzw. das Antragsformulare erhalten Sie im Gemeindeamt!